Versender, zugelassener Bedeutung

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Versender, zugelassener

Versender, zugelassener Logo #42413Ein zugelassener Versender (ZV) kann das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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